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Rechtsfragen mit Bezug zum Thema Arbeitszeit sind spätestens seit der Novellierung der Bereitschaftsdienstregelungen in Arbeitszeitgesetz und Tarifrecht ein „Dauerbrenner“ im Tagesgeschäft des Personaleinsatzes aller stationären Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Dies gilt nicht nur für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes, sondern auch bei der Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle. So bestehen etwa hinsichtlich der Reichweite der Mitbestimmung, der Ausübung des Direktionsrechts und der Handhabung von Zeitkonten, Entgeltfortzahlung und Urlaub bei flexibler Dienstplangestaltung in der täglichen Praxis oftmals Zweifel. Im Seminar erhalten Sie:
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